Die Fallzahlen der Einbruchsdelikte in Deutschland nehmen kontinuierlich zu. Neben der mechanischen Sicherheit ihrer Räume können Sie mit einer Gefahrenmeldeanlage bereits einen Einbruchsversuch entdecken und meist einen größeren Schaden vermeiden.
Eine Gefahrenmeldeanlage verhindert einen Einbruch in den allermeisten Fällen durch die Abschreckung. Eine professionell installierte Anlage wird einen potentiellen Täter abschrecken. Er hat neben der zur erwartenden Beute immer die Ziele "schnell, leise und unerkannt". Gebäude mit einer entsprechenden elektronischen Absicherung stellen ein hohes Risiko für die Tätergruppen dar.
Professionell heisst hier: Es ist bisher noch keinem Einbrecher gelungen, eine von uns installierte und gewartete Gefahrenmeldeanlage zu umgehen.
Diese Frage ist meist einfach zu beantworten: Moderne Anlagen können als sogenannte Hybrid-Anlagen die Vorteile beider Varianten optimal ausnutzen. Das heisst: Überall da, wo es eine Verkabelung möglich ist, setzten wir auf "klassisch" verdrahtete Melder. Hier müssen keine Batterien gewechselt werden, die Melder selbst sind preiswerter, da keine Funktechnik notwendig ist und es können praktisch keine Störungen auftreten.
Bei Neu- und Umbauprojekten ist die klassische Verkabelung die preiswerteste Möglichkeit. Moderne Bus-Systeme halten den Aufwand in Grenzen und sind auch bei Ereiterungen sehr flexibel.
Beim nachträglichen Einbau von Gefahrenmeldeanlagen, gerade im Wohnbereich, ist die Verkabelung meist keine Option. Es gibt meist keine Kabelwege zu Fenstern und Türen und die notwendigen Leitungen in Kabelkanälen durch die ganze Wohnung zu verlegen scheitert meist aus ästhetischen Gründen.
Hier bieten sich Funkmelder an. Die früheren "Schwachpunkte" dieser Lösung haben die Hersteller mittlerweile im Griff. Häufige Störungen und Batteriewechsel sind kein Thema mehr. Durch eine 2-Wege-Kommunikation wird die Funkverbindung und Funktion ständig geprüft.
Wir sprechen immer von Gefahrenmeldeanlagen. Eigentlich interessieren Sie sich doch aber für eine Alarmanlage. Wo ist denn der Unterschied?
Eine klassische "Einbruchmeldeanlage" meldet einen Einbruch. Da unsere Anlagen aber neben Einbrüchen auch vor vielen anderen Gefahren warnen können, nennen wir sie (korrekt nach DIN VDE 0833) Gefahenmeldeanlagen.
Hier einige Beispiele für Melder, die in die Anlage integriert werden können:
Die schwierigste Frage bei der Planung einer Gefahrenmeldeanlage ist das "Melden". Man unterscheidet grob in den lokalen Alarm mit Außensirene, Innensirene und Blitzleuchte und den Fernalarm, bei dem die Anlage über eine Telefon- oder Internetverbindung den Alarm weitermeldet. Als Ziel der Meldung kommen neben dem eigenen Handy natürlich auch Freunde und Bekannte in Frage. Aber mal ehrlich: Verlass ist auf solche Personen nur in sehr begrenztem Umfang. Außerdem bringt es in der Praxis wenig, wenn Sie Sonntag nachts um drei eine E-Mail bekommen, das gerade jemand bei Ihnen einbricht.
Die Lösung ist eine Aufschaltung auf eine rund um die Uhr besetzte Notruf- und Serviceleitstelle. Diese koordiniert den ankommen Alarm anhand eines vorher von Ihnen festgelegten Alarmplans und ruft in festgelegter Reihenfolge die von Ihnen benannten Personen an. Solle niemand erreichbar sein, oder die Situation es erfordern, werden entweder eigene Fahrer (Revierfahrer des Wachdiensts) oder die entsprechenden Rettungskräfte alarmiert.
Bei dieser Variante haben Sie die Gewissheit, das ein gemeldeter Alarm in jedem Falle zeitnah bis zur Klärung der Situation abgearbeitet wird. Wir betreiben selbst keine NSL (Notruf- und Serviceleitstelle), können aber entsprechende Empfehlungen aussprechen und die Aufschaltung vornehmen. In Hessen realisieren wir fast alle NSL-Aufschaltungen mit der Fa. Pond Security Gmbh in Erlensee, mit der wir sehr gute Erfahrungen gesammelt haben.
Leider liegt es in der Natur der meisten Menschen, erst dann etwas zu unternehmen, wenn bereits etwas passiert ist. In unserem Falle führt das dazu, das die Kosten für eine vorbeugende Einbruchsicherung durch eine Gefahrenmeldeanlage oft als "zu hoch" eingestuft werden. Argumente wie "Bei mir ist doch nichts zu holen" oder "Die brechen doch nur in Villen ein" sind uns aus täglicher Erfahrung bekannt.
Leider weiss der Einbrecher das nicht. Ob etwas zu holen ist oder nicht, kann der Täter von außen nicht wirklich erkennen. Und die stetig steigende Zahl der Wohnungseinbrüche zeigt, das nicht nur "Villen" ein beliebter Tätigkeitsschwerpunkt unser "Fachkräfte für ungeplante Besitzübertragung" sind.
Aber zurück zu den Kosten.
Je nach Größe des Objekts und den zu schützenden Werten sind Kosten ein relativer Begriff. Zuverlässige Gefahrenmeldeanlagen beginnen bei ca. 2000€. Große Gewerbeobjekte mit mehreren Sicherungsbereichen liegen schnell bei mehreren zehntausend Euro. Ihr Bedarf liegt irgendwo dazwischen. Genauer können wir Ihnen das aber nur sagen, wenn wir Ihr Objekt (für Sie kostenlos) begutachtet und einen Vorschlag zur Absicherung ausgearbeitet haben.
Bedenken Sie aber:
Eine Anlage von einem Markenhersteller, fachkundig Installiert und regelmäßig gewartet hat eine Lebensdauer von deutlich mehr als zehn Jahren. Die einmaligen Anschaffungskosten relativieren sich also mit der Nutzungsdauer auf einen Euro am Tag.
Oder wie es ein Kunde treffend formuliert hat: In Punkto Kosten und Wartungsanfälligkeit ist eine Alarmananlage einem Wachhund deutlich vorzuziehen.
Das können Sie nur selbst beantworten. Meist ist der reine Wert der bei einem Einbruch entwendeten Gegenstände nicht wirklich hoch. Der angerichete Schaden durch den Einbruch selbst oder Vandalismus kann deutlich höher ausfallen. Doch dagegen gibt es Versicherungen.
Was man nicht versichern kann, ist Ihre Privatsphäre. Nach einer Studie aus den 90er Jahren leiden Einbruchsopfer häufig unter Angst und Schlafstörungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Eindringen in ihre Intimsphäre und die damit verbundenen Belastungen sind ein nicht zu beziffernder Schaden, der Sie und Ihre Mitbewohner oft stärker belastet als der rein materielle Schaden.
Die beste Alarmanlage ist also eine, die niemals Auslösen muss. Oder genauer: Wir möchten bereits den Einbruchsversuch entweder durch die Abschreckungswirkung verhindern oder einen Täter möglichst frühzeitig (beim Versuch) erkennen und so bei der Tat stören (Sirene), das er ohne Beute das Weite sucht.
Ein Schutzziel, die Erkennung und Meldung von Einbrüchen, haben wir weiter oben bereits beschrieben. Je nach persönlicher Situation oder Umfeld sind aber weitere Schutzziele zu berücksichtigen.
Eine Gefahrenmeldeanlage kann durch die Einbindung entsprechender Melder sehr viel mehr an Sicherheit bieten aus den klassischen Einbruchschutz.
Ein Beispiel ist der Panik- oder Überfallmelder. Im Einzelhandel, gerade bei hochwertigen Waren bereits üblich, werden auch immer mehr Privathaushalte mit entsprechenden Alarmtastern ausgestattet.
Wofür das gut ist, zeigt dieses Beispiel:
Ihr Haus ist mit einer modernen Gefahrenmeldeanlage ausgestattet. Diese schalten Sie auch immer scharf, wenn Sie das Haus verlassen. Aber jetzt sind Sie zuhause und es klingelt an der Wohnungstür. Sie öffnen.
Alles weitere überlassen wir Ihnen und Ihrer Phantasie. Überlegen Sie einmal, ob eventuell Kinder oder ältere Mitbewohner die Haustür öffnen, oder was Sie in einer akuten Bedrohungssituation tun würden. Leider haben Sie meist nicht die Möglichkeit, unbemerkt einen Notruf abzusetzen.
Das gleiche gilt für die sogenannte Bedrohungsöffnung. Bei dieser Tatvariante wird ein Anwohner beim Betreten des Gebäudes aufgelauert und zum Öffnen gezwungen. Eine Gefarenmeldeanlage kann diese Situation erkennen und einen stillen Alarm auslösen. Dieser wird nur in der Leitstelle angezeigt, um die bedrohte Person nicht weiter zu gefährden. Die Leitstelle wird nach einem Kontroll-Rückruf im Objekt (Fehlalarm, falscher Code?) umgehend die Polizei benachrichtigen, falls sich niemand mit den vereinbarten Kennwort für Fehlalarm meldet.
Sicherheit kennt keine Kompromisse.